Effizient und sicher durch die HeizperiodeRegelmäßiges Warten verlängert die Lebensdauer
Zufriedene Kunden sichern den Erfolg eines Unternehmens. Doch jede Akquise ist zeitraubend und mit finanziellem Aufwand verbunden. Besser scheint es, sich einen langjährigen Kundenstamm aufzubauen und ihn mit kompetenter und fachgerechter Betreuung zu behalten. Ein besonders gutes Mittel zur Kundenbindung sind Wartungsverträge. Aber nicht nur aus Marketing-Überlegungen heraus scheint die Pflege sinnvoll. Denn die regelmäßige Überprüfung und Reinigung der Heizungsanlage gewährleistet einen hohen Wirkungsgrad. Und auch die Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert dazu auf, „Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik … mit wesentlichem Einfluss auf den Wirkungsgrad … regelmäßig zu warten und instand zu halten [ … ].“
Ähnlich wie bei einem Kraftfahrzeug können die Maßnahmen zur Pflege und zum sicheren Betrieb einer technischen Anlage in unterschiedliche Kategorien eingeteilt werden. Beispielsweise wird bei einer Inspektion nur der aktuelle Betriebszustand festgestellt. Mit Ausnahme der Messgeräte ist ein Werkzeugeinsatz nicht erforderlich. Eine Inspektion beinhaltet immer die Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Anlage und deren einzelner Komponenten sowie die Ermittlung der Messwerte bzw. eine Beurteilung, ob die vom Hersteller bzw. vom Gesetzgeber vorgegebenen Werte eingehalten werden.
Deutlich mehr Aufwand umfasst die Durchführung einer Wartung. Hierbei werden die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems und der einzelnen Bauteile geprüft, relevante Messwerte ermittelt, Verschleißteile gereinigt, wieder gängig gemacht oder durch Austausch ersetzt. Informationen darüber, in welchen zeitlichen Intervallen eine Wartung vorzunehmen ist und welche einzelnen Schritte dabei durchzuführen sind, enthält in der Regel die Betriebsanleitung eines Gerätes. Darüber hinaus können im Rahmen einer Instandsetzung defekte Bauteile ersetzt werden, um den ordnungsgemäßen Zustand einer Anlage wieder herzustellen und einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten.
Die regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Heizungsanlage ist durch § 11 der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) vorgeschrieben.
Das Einstellen der Anlagenparameter gewährleistet einen niedrigen Brennstoffverbrauch und somit den energieeffizienten Betrieb der Heizung.
Sorgfaltspflichten gegenüber den Anlagen
Die grundsätzliche Verpflichtung zur Inspektion, Wartung und Instandhaltung einer Heizungsanlage lässt sich aus zahlreichen Vorschriften ableiten. Dazu gehören unter anderem vertragliche und gesetzliche Verpflichtungen sowie die Gewährleistung der Betriebssicherheit. Da Verschleiß und Bauteilermüdung die Folgen eines normalen Betriebsablaufes sind, sollte die Inspektion und Wartung von Anlagen der Gebäudetechnik regelmäßig durchgeführt werden. Der sichere Betrieb einer technischen Anlage kann nur gewährleistet werden, wenn der Zustand kontrolliert und einzelne Bauteile gegebenenfalls erneuert werden.
Grundsätzliche Pflichten zum ordnungsgemäßen Erhalt einer Heizungsanlage ergeben sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz, wonach eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht zulässig ist. Da dem Gebäudebetreiber oder Eigentümer hierfür aber oft die fachlichen Qualifikationen fehlen, muss er die regelmäßige Überprüfung einem Fachbetrieb überlassen. Fachkundig ist, wer die zur Wartung und Instandhaltung notwendigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt. Vertragliche Pflichten ergeben sich sowohl aus Mietverhältnissen als auch aus dem Erhalt des Versicherungsschutzes. Ein Mieter hat Anspruch auf die gefahrlose Nutzung und Beseitigung aller erkennbaren und latenten Mängel eines Gebäudes sowie der darin befindlichen technischen Anlagen. Und auch Versicherungsverträge setzen einen einwandfreien Zustand voraus, um den vollen Versicherungsschutz gewährleisten zu können.
Bei kalter Anlage soll der Fülldruck zwischen 1,0 und 1,5 bar betragen. Erstreckt sich die Heizungsanlage über mehrere Stockwerke, können höhere Werte für den Wasserstand erforderlich sein.
Orientierung bieten Hersteller und Fachverbände
Sehr konkrete Orientierung wann und wie oft die laut EnEV durchzuführende Wartung stattfinden sollte, bieten Angaben des Herstellers der Geräte. Des Weiteren gelten die vorgeschriebenen Mess- und Reinigungsintervalle aus gesetzlichen Bestimmungen. Laut der jüngsten Änderung der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) muss die Abgaswegeprüfung künftig bei allen raumluftabhängigen Öl- und Gasheizungen einmal jährlich durch den zuständigen Schornsteinfegermeister durchgeführt werden. Bei raumluftunabhängigen Feuerstätten muss alle zwei, bei Anlagen mit CO-Sensor alle fünf Jahre geprüft werden. Eine Messung der Abgasverluste bei Öl- und Gasheizungen mit mehr als 4 kW Leistung wird nach dem aktuellen Stand der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) nur noch alle drei Jahre, wenn die Heizung älter als zwölf Jahre ist, alle zwei Jahre, vorgenommen.
SHK-Fachverbände empfehlen eine halbjährliche Überprüfung jeweils zu Beginn und zum Ende der Heizperiode. Die Wartung einer Heizungsanlage sollte aber mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, dem Kunden einen festen Vertrag anzubieten, der auch um einen Stördienst erweitert werden kann. Dies kann dann eine feste Anzahl von Notdiensteinsätzen oder auch einfach den Bereitschaftsdienst bis zum nächsten Wartungstermin umfassen. Natürlich rechnet sich ein dauerhafter Stör- und Notdienst nur, wenn die zu betreuenden Anlagen in einem guten Zustand sind.
Eine saubere und ordentlich hinterlassene Anlage lohnt sich, um Kunden vom zuvorkommenden Service zu überzeugen und langfristig an sich zu binden.
Herstellerangaben einhalten
Eine gut funktionierende Anlage liegt vor allem im Interesse des Betreibers und soll durch die Wartung ja gerade sichergestellt werden. Die Investitionen in eine regelmäßige Instandhaltung zahlen sich trotz der entstehenden Kosten sowohl kurz- als auch langfristig aus. Bei der Wartung werden u. a. das Einstellen und die Einregulierung auf den optimalen Betriebspunkt durch den Fachhandwerker vorgenommen. Hierdurch verbrauchen regelmäßig gewartete Heizungsanlagen oft deutlich weniger Energie. Zudem kann eine fortwährende Pflege zu einer längeren Lebensdauer führen.
So empfiehlt beispielsweise der Heiztechnikhersteller Vaillant eine sachgemäße Inspektion (einmal jährlich) und Wartungen (mindestens alle zwei Jahre) durch einen Fachhandwerker vornehmen zu lassen. Darüber hinaus sind die Verwendung von Originalersatzteilen für einen störungsfreien Betrieb und eine hohe Lebensdauer von ernstzunehmender Bedeutung. Für Gaswand-Geräte der „ecoTEC plus“-Serie rät das Remscheider Unternehmen beispielsweise zu einer jährlichen Inspektion. Dabei kann durch die Datenabfrage im Diagnosesystem die einfache optische Prüfung und die Luftzahlmessung ohne Demontage von Bauteilen vorgenommen werden. Erfahrungsgemäß ist es unter normalen Betriebsbedingungen jedoch nicht erforderlich, jährlich auch die Reinigungsarbeiten an Brenner und Wärmetauschern durchzuführen.
Gleiches gilt für die Öl-Brennwertgeräte der Serie „icoVIT exclusiv“. Das Unternehmen verweist ebenfalls darauf, dass ein gut gewartetes Heizgerät mit einem besseren Wirkungsgrad und daher wesentlich effizienter und energiesparender arbeitet. Etwas anders stellt sich der Zusammenhang bei den alternativen Technologien dar. So sind z. B. im Unterschied zu Wärmeerzeugern auf Basis fossiler Energieträger bei einer „geoTHERM“-Wärmepumpe keine aufwendigen Wartungsarbeiten erforderlich. Um eine dauernde Betriebssicherheit, Zuverlässigkeit und hohe Lebensdauer zu gewährleisten, wird aber auch hier zu einer jährlichen Inspektion und Wartung der Anlage durch einen Fachhandwerker geraten.
Gute Ausgangsposition für Zusatzaufträge
Nicht nur für den Betreiber einer Heizungsanlage bietet sich durch die regelmäßige Wartung und Instandhaltung ein deutlicher Nutzen, sondern sie stellt auch für das Fachhandwerk einen wichtigen Baustein zur Zukunftssicherung dar. Ist der Fachmann vor Ort beim Kunden, kann er durch das Gespräch mit ihm z. B. Fragen beantworten und fehlerhaftes Nutzerverhalten bei technisch komplexen Anlagen korrigieren. Er hat so die Möglichkeit, einen zu hohen Energieverbrauch oder größere Folgeschäden frühzeitig abzuwenden. Die schon erwähnte Kundenpflege oder -bindung führt häufig zu Zusatzgeschäften durch Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Denn häufig ist bei einer Auftragsvergabe an einen SHK-Fachhandwerker nicht allein der Preis relevant.
Die Kundenentscheidung unterliegt hingegen einem Gemisch aus mehreren Kriterien. So sind zu 20 % technische Fakten, die Kompetenz des Anbieters und selbstverständlich auch der Preis Faktoren, die die Entscheidung beeinflussen. Zu 80 % entscheidet die Sympathie für oder gegen einen der Mitbewerber. Dabei hat der Fachbetrieb von vornherein Bonuspunkte, der durch aktive Kundenpflege seit Längerem dem Kunden bekannt ist und von diesem vielleicht sogar weiterempfohlen wird. Wem die Kundenpflege im SHK-Bereich nicht lukrativ erscheint, übersieht hier etwas: Derjenige, dem es nämlich gelingt, seinen Kunden bis zum nächsten großen Auftrag durch kleine Zwischengeschäfte im Rahmen eines Dienstleistungspakets über Jahre hinweg zu betreuen, profitiert am Ende.
Fazit
Im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflichten ist jeder Eigentümer einer technischen Anlage für deren sicheren und einwandfreien Betrieb verantwortlich. Um den ordnungsgemäßen Zustand einer Anlage zu gewährleisten, sollte deshalb eine regelmäßige Wartung von einem Fachhandwerker durchgeführt werden. Die kontinuierliche Pflege und Überprüfung führt zu einer störungsarmen Betriebsweise und kann deshalb sowohl die Effizienz eines Gesamtsystems sowie dessen Lebensdauer signifikant erhöhen.
Die regelmäßige Wartung kann darüber hinaus auch als juristische „Entlastung“ im Schadensfall durch den Nachweis der regelmäßig und sachkundig durchgeführten Überprüfung gegenüber Versicherungen oder Herstellern dienen. Daher sollte ein sehr genaues, sorgfältiges und umfangreiches Überprüfen für den Fachhandwerker selbstverständlich sein. Das zahlt sich nicht zuletzt bei Notfall-Einsätzen aus: Der Fachmann kann viel schneller Hilfe leisten, da er mit der betreffenden Anlage durch die regelmäßigen Wartungsbesuche bereits vertraut ist und eventuelle „Schwachstellen“ kennt.
Inspektion
Ähnlich wie bei einem Kraftfahrzeug können die Maßnahmen zur Pflege und zum sicheren Betrieb einer technischen Anlage in unterschiedliche Kategorien eingeteilt werden. Beispielsweise wird bei einer Inspektion nur der aktuelle Betriebszustand festgestellt. Mit Ausnahme der Messgeräte ist ein Werkzeugeinsatz nicht erforderlich. Eine Inspektion beinhaltet immer die Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Anlage und deren einzelner Komponenten sowie die Ermittlung der Messwerte bzw. eine Beurteilung, ob die vom Hersteller bzw. vom Gesetzgeber vorgegebenen Werte eingehalten werden.
Wartung
Deutlich mehr Aufwand umfasst die Durchführung einer Wartung. Hierbei werden die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems und der einzelnen Bauteile geprüft, relevante Messwerte ermittelt, Verschleißteile gereinigt, wieder gängig gemacht oder durch Austausch ersetzt. Informationen darüber, in welchen zeitlichen Intervallen eine Wartung vorzunehmen ist und welche einzelnen Schritte dabei durchzuführen sind, enthält in der Regel die Betriebsanleitung eines Gerätes. Darüber hinaus können im Rahmen einer Instandsetzung defekte Bauteile ersetzt werden, um den ordnungsgemäßen Zustand einer Anlage wieder herzustellen und einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten.
Quelle: Vaillant Deutschland GmbH & Co. KG, Remscheid
Bilder: Vaillant
www.vaillant.de