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EEG: Vergütungssätze für PV-Anlagen für das Jahr 2010

Das derzeit geltende EEG enthält einen Korrekturfaktor für die Degression der Vergütungssätze für PV-Anlagen. Die Vergütungssätze sinken zusätzlich zu der bereits festgelegten Degression von mindestens 8% um einen Prozentpunkt stärker ab, wenn die installierte Leistung der bei der Bundesnetzagentur gemeldeten Anlagen 1500 MW im vergangenen Jahr übersteigt.

 

Der Bezugszeitraum ist die neu installierte Leistung innerhalb der letzten 12 Monate, das heißt vom 1. Oktober 2008 bis zum 30. September 2009. Um die installierte Leistung in diesem Zeitraum zu ermitteln, sind alle Betreiber von PV-Anlagen seit dem 1. Januar 2009 verpflichtet, die Leistung ihrer neu installierten Anlagen an die Bundesnetzagentur zu melden.

Die Bundesnetzagentur hat aus diesen Datenmeldungen bis zum 30. September 2009 sowie ihr vorliegender Daten der Netzbetreiber für die letzten drei Monate des Jahres 2008 ermittelt, dass vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2009 insgesamt rund 2340 MW Leistung neu installiert wurden. Die im EEG vorgesehene Grenze von 1500 MW wurde damit weit überschritten. Die Vergütungssätze für kleinere PV-Anlagen bis 100 kW installierter Leistung sowie für den Eigenverbrauch sinken daher zum 1. Januar 2010 um 9% und für größere Anlagen ab 100 kW installierter Leistung um 11% ab. Die genauen Vergütungssätze sind der Bekanntmachung der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) zu entnehmen.

 


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