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Den falschen Griff ins Regal vermeiden

Mittelständischer SHK-Großhändler kennzeichnet sämtliche Produkte, die nachweislich für den Einsatz in eine Trinkwasser-Installation geeignet sind, direkt am Regal

Aufklärung schon im Eingangsbereich: Auf einen Blick sieht der Monteur im Abhollager der Braunschweiger Begau KG, ob ein Produkt bedenkenlos in die Trinkwasseranlage eingebaut werden kann oder nicht.

Dieser Aufkleber sorgt für Transparenz und gewährleistet so eine sichere Produktauswahl.

Gekennzeichnetes Produkt links, nicht gekennzeichnetes Produkt rechts.

Aufgeräumt und sauber präsentieren sich die zahlreichen Regalreihen beim Braunschweiger

 

Diese Initiative wird sicher für Aufsehen sorgen: Gemeinsam mit der Innung SHK Braunschweig hat der ortsansässige Fachgroßhändler Begau KG ein Pilotprojekt gestartet, das dem Fachhandwerk in Bezug auf die Eignung von Produkten für die Trinkwasser-Installation Sicherheit im Tagesgeschäft verspricht. Vorbildlich aus Sicht vieler Handwerker.

Worum geht es: Der zur G.U.T.-Gruppe gehörende mittelständische Großhändler Begau KG unweit der Braunschweiger Innenstadt kennzeichnet in seinem Abhollager seit November sämtliche Produkte, die eine vom Hersteller nachgewiesene Eignung für die Trinkwasser-Installation besitzen. Und zwar mit einem kleinen grünen Schild direkt am Regal. Darauf steht: Für Trinkwasser geeignet. „Als anerkannte Nachweise gelten beispielsweise eine gültige DVGW-Zertifizierung oder eine Herstellererklärung“, erklärt Frank Senger, Obermeister der Innung SHK Braunschweig.
Ebenfalls wichtig: Sämtliche Bescheinigungen liegen dem SHK-Großhändler vor und können zum Nachweis gegenüber dem Kunden oder zur eigenen Dokumentation vor Ort am Tresen eingesehen oder bei Bedarf ausgedruckt werden. „Diese bislang einmalige Transparenz schafft Sicherheit fürs Handwerk“, sagt Frank Senger und erläutert: „Oftmals holt nicht der Chef, sondern der Monteur oder sogar der Azubi das benötigte Kleinmaterial für den Kunden im Abhollager ab. Dabei war bislang nicht immer ersichtlich, ob die Produkte überhaupt geeignet sind für den Einsatz in eine Trinkwasser-Installation.“ Schrägsitzventile beispielsweise gäbe es mit und ohne Trinkwassereignung, ebenso KFE- oder Kugelhähne. Der falsche Griff ins Regal könne für den Unternehmer aber fatale haftungsrechtliche und damit monetäre Folgen haben. „Mit der deutlichen Kennzeichnung ist für Jedermann auf einen Blick ersichtlich, ob ein Produkt geeignet ist oder nicht“, resümiert Obermeister Frank Senger.
Befreundete SHK-Innungen aus der Region begrüßen diese gemeinsame Initiative
von Großhandel und Handwerksorganisation ausdrücklich und haben gleichsam angekündigt, ihre regional ansässigen Großhandelshäuser ebenfalls dafür zu begeis­tern. Ob dieses Vorhaben gelingt und das Pilotprojekt vielleicht sogar bundesweit Schule machen wird, bleibt abzuwarten.

www.gut-gruppe.de/de/unternehmen/begau

 


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