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CO2-Bepreisung für den Gebäudesektor

Anfang 2021 tritt Bepreisung von CO2-Emisionen in Kraft

CO2-Preise Wärme und Verkehr in Euro/t nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz. Ab dem Jahr 2026 soll die Preisbildung dem Markt überlassen werden, jedoch mit einem staatlich festgelegten Mindestpreis über 55 Euro/t.

„Die CO2-Bepreisung stellt klimafreundliches Wirtschaften klar in den Fokus. Mehr denn je bekommen Unternehmen und Verbraucher Anreize, von emissionsintensiven auf klimaschonende Technologien umzusteigen. Im Gebäudesektor ist das Potenzial Emissionen zu reduzieren gewaltig“, sagt Björn Brecht, Leiter des Center of Competence bei Kieback&Peter. (Kieback&Peter)

 

Was bereits für den Industriesektor gilt, wird nun auch für den Gebäudesektor Realität: Am 1. Januar 2021 tritt hier die CO2-Bepreisung in Kraft. Dadurch sollen Bauen und Wohnen klimafreundlicher werden. Björn Brecht, Leiter des Center of Competence bei Kieback&Peter erklärt, was hinter der CO2-Bepreisung steckt und welche Auswirkungen diese hat.

Ab dem 1. Januar 2021 wird der Einsatz von fossilen Brennstoffen zur Wärmeerzeugung und im Verkehr von dem gesetzlich festgelegten Einstiegs-CO2-Preis in Höhe von 25 Euro/t CO2 betroffen sein. Bis zum Jahr 2025 steigt diese Kostenbelastung kontinuierlich bis auf 55 Euro/t CO2 an. Darüber hinaus soll die Preisbildung dem Markt überlassen werden, mit einem staatlich festgelegten Mindestpreis von über 55 Euro/t CO2.

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