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Bundestag setzt angekündigte PV-Kürzung um

Berlin. Trotz des Widerstands aus der Solarbranche* hat der Deutsche Bundestag die angekündigten Einschnitte bei der Solarstrom-Förderung beschlossen. Mit Wirkung zum 1. April 2012 wurde die Vergütung für kleine Dachanlagen bis 10 kW Leistung von 24,43 auf 19,50 ct/kWh; für größere Dachanlagen von 21,98 auf 16,50 ct/kWh und für Freiflächenanlagen von 17,94 auf 13,50 ct/kWh abgesenkt.

Ungeachtet zahlreicher Protestkundgebungen wie hier in Berlin hat der Bundestag die angekündigten Einschnitte bei der Solarstrom-Förderung beschlossen. Nur der Bundesrat kann das Gesetzesvorhaben nun noch aufhalten.

 

 Es gibt aber auch Ausnahmen: Große Dachanlagen können eine Vergütung nach altem Recht erhalten, wenn vor dem 24. Februar 2012 ein Netzanschlussbegehren gestellt wurde und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 erfolgt. Gleiches gilt für Anlagen auf Freiflächen, wenn ein Planungsverfahren vor dem 1. März 2012 begonnen wurde und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 erfolgt. Anlagen auf Konversionsflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn sie bis zum 30. September 2012 in Betrieb genommen werden.

Eine weitere wesentliche Änderung ist die Umstellung der Degression der Einspeisevergütung von jährlichen auf monatliche Schritte. Die Basisdegression beträgt nun 1% pro Monat und damit (abgezinst) 11,4% im Jahr. Die monatliche Degression erhöht sich, wenn der Zielkorridor überschritten wird und beträgt maximal 2,8% im Monat bzw. 29% im Jahr, wenn mehr als 7500 MW im Jahr installiert werden.

Kleinen Dachanlagen erhalten jetzt nur noch 80% des Stroms über das EEG vergütet, mittelgroße Anlagen 90%. Große Anlagen mit einer Leistung von mehr als 1 MW erhalten weiterhin 100% der eingespeisten Strommenge vergütet. Freiflächenanlagen bis 10 MW werden ebenfalls zu 100% vergütet.

Indes befürchtet der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) eine Insolvenzwelle in der deutschen Solarbranche und den Verlust zehntausender Arbeitsplätze. BSW-Solar-Präsident Günther Cramer: "Diese politische Fehlentscheidung gefährdet Deutschlands Spitzenstellung bei der Photovoltaik, die Existenz zahlreicher Solarunternehmen und vieler tausend Solarjobs."

Wie der BSW-Solar auf Anfrage der Redaktion mitteilte, könne nur der Bundesrat das Gesetzesvorhaben noch aufhalten. Wenn kein Vermittlungsverfahren eingeleitet werde, könnte die Änderung Mitte Mai im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Bis dahin gelte offiziell das "alte" Gesetz. Vergütungszahlungen würden in der Zwischenzeit unter Vorbehalt gezahlt. Oder die Korrektur erfolge mit der Jahresabrechnung der Netzbetreiber. Wer jetzt schon Abschlagszahlungen erhalte, werde diese voraussichtlich im Laufe des Jahres verrechnet bekommen.

www.bmu.de
www.bsw-solar.de

*) Wir berichteten ausführlich in der März-Ausgabe des IKZ-FACHPLANER.

 


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