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Um die Anforderungen an die Temperaturhaltung im Trinkwasser zu gewährleisten, ist die Art der Leitungsverlegung und die Qualität der Dämmung entscheidend

Leitungen für Trinkwasser (kalt) müssen vor unzulässiger Umgebungswärme geschützt werden. Dieser Art der Verlegung widerspricht den einschlägigen Regelwerken. (Bürschgens)

Wenn doch eine Trinkwasserleitung in einem Fußboden parallel zu einer Transportleitung für warme Medien verlaufen muss, sollten der Mindestabstand der gedämmten Trinkwasserleitung zu der am nächsten gelegenen warmen Leitung den Angaben in Tabelle D.2 des CEN/TR 16355 entsprechen. (Beuth Verlag/Arnd Bürschgens)

Mindestdämmschichtdicken nach DIN 1988-200 für Kaltwasser (Tabelle 1). (Beuth Verlag/Arnd Bürschgens)

Mindestdämmschichtdicken nach DIN 1988-200 für Warmwasser (Tabelle 2). (Beuth Verlag/Arnd Bürschgens)

Das Durchschleifen von Trinkwasserleitungen führt unter Umständen zu Problemen, wenn an einer durchgeschleiften Warmwasser leitung am Ende die Zirkulation angebunden wird und die Leitung so permanent bis zur Wandscheibe auf Temperatur gehalten wird. Auf Grund von Wärmeleitung, z.B. über den metallenen Armaturenkörper, kann es dann zu einem Wärmeeintrag und einer Aufwärmung der nebenliegenden Einzelzuleitung für Kaltwasser kommen. (Bürschgens)

 

Die Anforderungen an die Dämmung von warmen und kalten Trinkwasserleitungen muten mitunter seltsam an. So sind Kaltwasserleitungen (PWC) zum Schutz vor Aufwärmung in bestimmten Situationen wie Warmwasserleitungen (PWH) – also mit 100% - zu dämmen. Warmwasserleitungen hingegen sollten unter bestimmten Bedingungen gar nicht gedämmt werden. Was es mit diesen Forderungen auf sich hat, erläutert unser Autor in diesem Gastbeitrag...

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