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BHKW im Contracting - Marktchance für den SHK-Betrieb

Steigende Strom- und Brennstoffpreise sind das Hauptproblem für die meisten Stromabnehmer. Daher suchen Nutzer nach effizienten, kosteneinsparenden und umweltfreundlichen Alternativen. Blockheizkraftwerke (BHKW) bündeln diese Wünsche und sorgen durch die gekoppelte Strom- und Wärmeversorgung für eine weitgehend unabhängige Versorgungssicherheit. Um neue Kunden zu gewinnen und Bestandskunden zufriedenzustellen, sollten Unternehmen der SHK-Branche unbedingt BHKWs mit in ihr Portfolio aufnehmen. Bei der äußerst anspruchsvollen Technologie empfiehlt es sich, für den Betrieb einen Fachmann (Contractor) einzuschalten. Nur so ist garantiert, dass die Potenziale eines BHKWs optimal ausgeschöpft werden.

Bild: Florian Gerlach / pixelio.de

Energieeinsparung durch Kraft-Wärme-Koplung. Bild: ASUE

Contracting-Prinzip.

 

BHKWs sind vielseitig einsetzbar und dienen daher als ideale Partnertechnologie für die SHK-Branche. Außerdem ist der große ökonomische Vorteil ein wichtiger Faktor. Theoretisch gesehen werden 150% des aktuellen Wärmebedarfs in Deutschland durch die bei der Stromerzeugung der Großkraftwerke entstandene Abwärme gedeckt, allerdings zur falschen Zeit und am falschen Ort. Die Wärmeenergie verpufft in der Regel ungenutzt in die Umwelt. Durch die Nutzung der nahezu kompletten Abwärme beim Einsatz von BHKWs kann dieses Problem auf ein erhebliches Maß reduziert werden. Weitere Vorteile der Technologie sind:

  • die bereits vorhandene, gut ausgebaute Infrastruktur an Rohrleitungen und Stromnetzen kann genutzt werden,
  • das Mittel- und Hochspannungs-Stromnetz wird entlastet, da der Strom verbrauchernah erzeugt und abgenommen wird,
  • der Strom verlässt die Niederspannungsebene nicht, sodass auch die Umspannungsverluste vermieden werden,
  • bei gesicherter Strom- und Wärmeabnahme stellen BHKWs eine langfristige Investition dar.


Da ein BHKW die Abwärme der Strom­erzeugung nutzt, die im Großkraftwerk meist ungenutzt in die Umwelt verpufft, ist die Kraft-Wärme-Kopplung von der Europäischen Union und dem deutschen Gesetzgeber als Hocheffizienztechnologie anerkannt, was sich in vielen Gesetzen (auch in der Förderung durch KfW-Mittel) positiv niederschlägt. Wärmeversorgungssysteme mit KWK-Anlagen sind für Energiedienstleistungs-Projekte besonders gut geeignet, da sie durch die verbesserte Energieeffizienz bei guter Auslegung sehr niedrige Primärenergiefaktoren erreichen.

Marktchance Contracting

Bei der Energiedienstleistung Contracting übernimmt ein Energielieferant die Versorgung einer Liegenschaft mit der benötigten Energie. Dabei kann es sich um Wärme, Strom, Kälte oder Druckluft handeln. Betriebe der SHK-Branche haben die Möglichkeit, eigenständig als Contractor tätig zu werden oder aber eine Kooperation mit einem erfahrenen Contractor einzugehen.
Durch die partnerschaftliche und langfristige Geschäftsbeziehung (meist 10 Jahre) bei Contracting-Verträgen sollte eine gegenseitige Vertrauensbasis herrschen. Jedoch können sich beide Parteien absichern, indem sie sich die Verträge seitens des Verbands für Wärmelieferung e.V. (VfW) auf Plausibilität überprüfen lassen. Insofern die Prüfung positiv ausfällt, gibt der VfW bei Bedarf eine Garantieerklärung ab, dass der Betrieb der Energieanlage auch bei Ausfall des Contractors fortgesetzt wird. Die VfW Service GmbH springt in einem solchen Fall ein, bis ein neuer Contractor gefunden ist. Insbesondere Betriebe der SHK-Branche sollten diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen, um eine Wirtschaftlichkeit des Projektes zu gewährleisten und um eine bessere Verhandlungsposition mit dem Kunden zu haben.

Rechtliche und steuerliche Grundlagen

Für einen erfolgreichen Einstieg in das Geschäft sollten die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen bekannt sein. Die vielfältigen Bestimmungen der BHKW-relevanten Energiegesetze wirken nur auf den ersten Blick kompliziert und sperrig. Zu den wichtigsten Gesetzen gehören:
•    das Energiesteuergesetz (EnergieStG),
•    das Stromsteuergesetz (StromStG),
•    das Kraft-Wärme-Kopplungs Gesetz (KWKG),
•    das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG).

Bei der Stromsteuer und der Energiesteuer können Betreiber von BHKW-Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen von Steuererstattungen profitieren. Darüber hinaus gibt es gesetzliche Vergütungen, die u.a. durch das KWKG und das EEG geregelt werden.

  • Energiesteuergesetz (EnergieStG)

Betreiber von BHKWs werden von der im Energiesteuergesetz geregelten Energiesteuer befreit, wenn die KWK-Anlage als hocheffizient im Sinne der EU-KWK-Richtlinie 2004/8/EG eingestuft ist. Das heißt, es muss eine Energieeinsparung von mehr als 10% und eine gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme nachgewiesen werden. Zudem muss die Anlage einen Mindestnutzungsgrad von 70% aufweisen. Die zwischenzeitliche Aussetzung der Energiesteuerbefreiung ist mittlerweile wieder aufgehoben und wird rückwirkend für den betroffenen Zeitraum (seit dem 01. April 2012) erstattet.

  • Stromsteuergesetz (StromStG)

Von der Stromsteuer befreit ist laut
§ 9 StromStG:
1. Strom aus erneuerbaren Energieträgern, wenn dieser aus einem ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern gespeisten Netz oder einer entsprechenden Leitung entnommen wird.
2. Strom, der zur Stromerzeugung entnommen wird.
3. Strom, der in Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu 2 MW erzeugt wird und
a) vom Betreiber der Anlage als Eigenerzeuger im räumlichen Zusammenhang zu der Anlage zum Selbstverbrauch entnommen wird oder
b) von demjenigen, der die Anlage betreibt oder betreiben lässt, an Letztverbraucher geleistet wird, die den Strom im räumlichen Zusammenhang zu der Anlage entnehmen.

  • Kraft-Wärme-Kopplungs Gesetz (KWKG)

Die im KWKG geregelte Höhe der Vergütung ist abhängig von der Nennleis­tung der Anlage. Grundsätzlich gilt, je höher die Nennleistung, desto niedriger die Vergütung. Anlagen bis maximal 50?kW werden mit 5,41 ct/kWh vergütet, zwischen 50 kW und 250 kW mit 4,00 ct/kWh, zwischen 250 kW und 2 MW mit 2,40 ct/kWh und bei mehr als 2 MW mit 1,80 ct/kWh.

  • Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Die im EEG geregelten Vergütungen für Biomethan sind abhängig von der Bemessungsleistung. Anlagen bis 150 kW werden mit 14,3 ct/kWh vergütet, bis 500 kW mit 12,3 ct/kWh, bis 5 MW mit 11,0 ct/kWh und bis 20 MW mit 6,0 ct/kWh.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Betreiber von BHKW-Anlagen von zusätzlichen Vergütungen profitieren. Überschüssiger Strom beispielsweise kann in das Stromnetz eingespeist werden. Die Anlagenbetreiber erhalten dafür den üblichen Marktpreis zzgl. des vermiedenen Netznutzungsentgeltes sowie einen Zuschlag in Abhängigkeit der Anlagenleis­tung vom zuständigen Netzbetreiber. Der Zuschlag wird für den Strom gewährt, der innerhalb des betreffenden Gebäudes bzw. des nicht-öffentlichen Netzes verbraucht wird. Er wird jedoch nur gewährt, wenn die Anlage hocheffizient im Sinne der KWK-Richtlinie 2004/8/EG ist sowie aus fabrikneuen Bestandteilen besteht.
Die Gesetzgebung unterliegt jedoch einem ständigen Wandel. Somit sollten Unternehmen, die eine BHKW-Inbetriebnahme planen, sich stets über aktuellen Regelungen und Vergütungshöhen erkundigen.

Fazit

BHKWs sind zu einem unerlässlichen, wirtschaftlichen Faktor geworden. Betreiber, insbesondere Contractoren, profitieren von den vielfältigen Vergütungen und Steuererstattungen. Ein weiterer und durchaus gar nicht nebensächlicher Effekt ist die positive Beeinflussung der CO2-Bilanz. Um die ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesregierung zu verwirklichen, sind Brückentechnologien wie diese unerlässlich. Prädestiniert ist dafür insbesondere der Betrieb der Anlage über einen Dritten, dem Contractor. Dieser Bereich könnte auch für das SHK-Unternehmen interessant werden.


Einstieg in den Contracting-Markt

Für Unternehmen, die planen, neu ins Contractinggeschäft einzusteigen, bietet der Verband für Wärmelieferung e.V. (VfW) Grundlagenseminare an. Die dafür nötigen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen werden in einem dreitägigen Seminar von Experten aus unterschiedlichen Fachbereichen der Contracting-Branche vermittelt. Wegen der komplexen und vielfältigen Gesetze und Regelungen im Contracting-Markt sind solche Grundlagenseminare unerlässlich für Neueinsteiger.
Eine weitere Veranstaltung, die sich mit den komplexen und vielfältigen Bestimmungen bei Contracting-Projekten mit BHKWs beschäftigt, ist „Contracting mit BHKW“. Referent ist Dipl.-Ing. Heinz-Ullrich Brosziewski. Er gilt als einer der Experten für den BHKW-Markt.
Weitere Informationen finden sich auf www.energiecontracting.de.


Autor: Dipl.-Päd. Sabrina Stöter

Bilder: Wenn nicht anders angegeben, Verband für Wärmelieferung e.V. (VfW)

http://www.energiecontracting.de/

www.energiecontracting.de

 


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