Bestandskräftiger Steuerbescheid – Neue Tatsache erlaubt Änderung
Ein bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid kann bei Vorliegen sogenannter neuer Tatsachen abgeändert werden. Das bedeutet, wenn Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen, muss das Finanzamt (ggf. auch) zugunsten des Steuerpflichtigen reagieren.
Maßgebend ist die Kenntnis der sachlich und örtlich zuständigen Finanzbehörde. In einem durch das Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Fall hatte ein Arbeitnehmer den Nachweis über die tatsächlich abgeführten, Sozialversicherungsbeträge erst verspätet erhalten – immerhin ein Mehrbetrag von fast 4000 Euro. Den Mitarbeiter traf kein Verschulden, da er zunächst eine unrichtige Lohnsteuerbescheinigung erhalten hatte (Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, Az.: 10 K 1964/17 E).