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BEG-Förderung für PV-Anlagen bei Verzicht auf EEG-Einspeisevergütung möglich

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kann man sich eine Photovoltaikanlage fördern lassen. Dabei gilt es aber einiges zu beachten. Bild: Zukunft Altbau

 

Stuttgart. Wer im Zuge einer umfassenden energetischen Sanierung eine Photovoltaikanlage auf dem Dach errichten lässt, kann dafür einen staatlichen Zuschuss von bis zu 50 % erhalten. Gelder in demselben Umfang gibt es auch für Solarstromspeicher. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Grundlage ist die im Juli vergangenen Jahres in Kraft getretene zweite Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Mit ihr ist für Solaranlagen eine bislang nur wenig bekannte attraktive Alternative zur Einspeisevergütung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstanden. Allerdings ist eine wesentliche Voraussetzung für die Bundesförderung der Verzicht auf die EEG-Einspeisevergütung. „Experten sollten im Einzelfall prüfen, welche Förderung lukrativer ist“, rät Frank Hettler von Zukunft Altbau.

Eine weitere Bedingung für die BEG-Förderung der Photovoltaikanlage ist, dass nach der Sanierung ein bestimmter energetischer Standard des Wohngebäudes erreicht wird. Je höher der sogenannte Effizienzhausstandard ist, desto mehr Fördergelder winken. Einzelne Sanierungsmaßnahmen wie eine Wärmedämmung, ein Fenstertausch oder eine neue Heizung reichen in der Regel nicht aus.

Für mittelgroße Hausdachanlage 10000 Euro Zuschuss möglich
Ein Beispiel zeigt, wie viel Zuschuss maximal möglich ist: Sanieren Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihren Altbau auf den energiesparendsten Standard Effizienzhaus 40, erhalten sie einen BEG-Zuschuss von 45 Prozent der Gesamtinvestition bei maximal förderfähigen Kosten von 120000 Euro. Die Förderung erhöht sich auf 50 Prozent und 150000 Euro förderfähige Kosten, wenn Beheizung und Kühlung des Gebäudes zu mindestens 55 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Dies ist in Gebäuden dieser Effizienzklasse ohnehin meist der Fall. Für eine Photovoltaikanlage mit zwölf Kilowatt installierter Leistung, die aktuell rund 20000 Euro kostet, sind in diesem Zuge 10000 Euro Zuschuss möglich, solange die maximal möglichen förderfähigen Kosten nicht überschritten werden.

„Nutzen die Eigentümer die BEG-Förderung, fällt dadurch jedoch die monatliche Einspeisevergütung durch das EEG weg“, erklärt Dieter Bindel vom Gebäudeenergieberaterverband GIH. „Die Einspeisevergütung trug bislang zu einem Teil zur Refinanzierung der Solarstromanlage bei. Den Anteil, der nicht mit großem Gewinn selbst verbraucht werden kann, speisen die Anlageneigentümer in das Stromnetz und erhalten dafür vom Netzbetreiber eine Vergütung.“ Da die Einspeisevergütung für Neuanlagen aber immer weiter sinkt, nimmt die Bedeutung der Einspeisevergütung kontinuierlich ab. Derzeit ist sie nicht einmal mehr kostendeckend.

Faustregel: BEG lohnt sich eher bei einem hohen Eigenverbrauch
Eine Förderung der Photovoltaikanlage über das BEG als Alternative ist aber nicht immer automatisch gewinnbringender. Das ist erst dann der Fall, wenn der Zuschuss höher ausfällt als die voraussichtliche EEG-Vergütung aus dem eingespeisten überschüssigen Solarstrom. Als Faustregel gilt: Je höher der Solarstrom-Eigenverbrauch, umso niedriger ist die Summe der EEG-Vergütung. Desto eher lohnt sich dann die BEG-Förderung.

Tipp der Redaktion: Informationen zum Thema gibt es kostenfrei am Beratungstelefon von Zukunft Altbau unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de.

 


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