Arbeit unter Strom
Basiswissen über elektronische Leitungen in Bad und WC
Die Sanierung von alten Bädern ist mit so mancher Hürde verbunden. Meist liegen die Wasser- und Heizungsrohre nicht normgerecht oder weit entfernt von dem Punkt, an dem sie anfangs vermutet wurden. Gleiches kann für die Elektroinstallation gelten: An der falschen Stelle aufgestemmt oder gebohrt und die Leitung ist beschädigt. Grundkenntnisse über die Elektrotechnik und die wichtigsten Verlege-Richtlinien können solche Ärgernisse verhindern.
Der Heizungs- und Sanitärhandwerker kann sich speziell in älteren Bad- und WC-Räumen nie sicher sein, ob sich nicht im oder unterm Putz Kabel bzw. Leitungen befinden. Daher ist jedem Fachhandwerker zu empfehlen, sich vor dem Bohren oder Aufstemmen genauestens bei den Elektrofachkräften zu informieren, bzw. mit entsprechenden Suchgeräten Kabel/Leitungen aufzuspüren. Auch bei geringen Bohrtiefen ist Vorsicht geboten. Zwar liegt die Mindestverlegetiefe bei 6 cm, dennoch gibt es auch hier Ausnahmen.
Allgemeines zum Verlegen von Kabel/Leitungen
Zur Verlegung von Kabel/Leitungen in Wänden von Gebäuden gibt es im Allgemeinen nur sehr eingeschränkte Vorgaben. So gibt es im Abschnitt 522.8.8 der DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520):2013-06 nur die Vorgaben, dass in Wänden verlegte Kabel und Leitungen waagerecht, senkrecht oder parallel zu den Raumkanten geführt werden müssen. In Decken und Fußböden dürfen Kabel/Leitungen auf dem kürzesten praktischen Weg verlegt werden. Zwar wird in diesem Abschnitt der Norm auch auf DIN 18015-3 verwiesen, in der zusätzliche Festlegungen – sogenannte Installationszonen (Bild 1) – enthalten sind, allerdings muss diese DIN im Vorfeld vereinbart sein, wenn sie zur Anwendung kommen soll.
In DIN 18015-3 wird zur Leitungsführung auf Rohbetondecken auch noch auf Folgendes hingewiesen: „Die Errichtung von Kabel/Leitungen und von Leitungen/Rohre anderer Gewerke ist derart vorzunehmen, dass eine geradlinige, parallele, möglichst kreuzungsfreie Anordnung erreicht wird. Der Führung von Heizungs- und Wasserleitungen muss Priorität vor elektrischen Leitungen und Leerrohren eingeräumt werden. Sind mehrere Installationszonen, auch für unterschiedliche Gewerke, nebeneinander erforderlich, ist ein Mindestabstand zwischen den Zonen von 20 cm einzuhalten.“
Verlegung von Kabel/Leitungen in Räumen mit Badewanne oder Dusche
Zur Verlegung von Kabel/Leitungen in Wänden (z.B. auch in Abmauerungen), Decken und Fußböden von Räumen mit Badewanne oder Dusche gibt es zwar einige restriktive Vorgaben, wie die Verlegung ausgeführt werden darf. Diese Vorgaben werden aber für alle, auch für raumfremde Kabel/Leitungen, sehr aufgeweicht. So dürfen alle Kabel/Leitungen, ohne Beachtung der Mindestverlegetiefe von 6 cm, in Wänden und Decken verlegt werden, wenn z.B. für solche Kabel/Leitungen am Ausgangspunkt eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA vorgesehen wird. Auf Alternativen hierzu wird in diesem Beitrag nicht näher eingegangen.
Für Kabel/Leitungen unterhalb der Fußbodenoberfläche (auf dem Rohbeton), auf der Unterseite der Betondecke bzw. in der Betondecke selbst, gibt es keine Vorgaben (siehe auch Bild 2). Es sei denn, es handelt sich um Stromkreise, die elektrische Betriebsmittel/Verbrauchsmittel im Raum mit Badewanne oder Dusche versorgen. Hier greift – wie bereits erwähnt – die Forderung nach Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs).
Die Installationsbereiche im Überblick
In Räumen mit Badewanne oder Dusche gibt es in der Regel 3 Bereiche, die nachfolgend beschrieben werden.
Bereich 0: Als Bereich 0 gilt das Innere von Bade- oder Duschwannen. Hier dürfen Kabel/Leitungen nicht fest verlegt werden, was verständlich sein dürfte. Bei Duschen ohne Wanne (bodengleiche Duschen) gibt es den Bereich 0 nicht.
Bereich 1: Die senkrechte Ausdehnung des Bereichs (Bild 3) beginnt an der Oberfläche des Fertigfußbodens (OKFF) und endet entweder in einer Höhe von 225 cm über OKFF oder am höchsten fest angebrachten Wasserauslass, z.B. an einem fest montierten Brausekopf, wenn dieser höher als 225 cm angeordnet ist (Bild 3 und 4). Die Höhe einer Wanne (z.B. bei erhöhter Aufstellung) oder die Ausfertigung des Duschbereichs (gefliester Duschplatz ohne Wanne) spielt keine Rolle. Der Bereich unter den Wannen gilt – unabhängig davon, ob er abgemauert ist oder nicht – ebenfalls als Bereich 1.
Die waagerechte Ausdehnung bei Bade- und Duschwannen wird durch den äußeren Rand der Wannen begrenzt (Bild 4). Bei Duschen ohne Wanne wird die Begrenzung durch einen Radius von 120 cm um den Mittelpunkt des fest errichteten Wasserauslasses (z.B. Anschlusspunkt für den Brauseschlauch) aus Wand oder Decke gebildet. Ein beweglicher Brauseschlauch bleibt dabei unberücksichtigt. Der Bereich unterhalb der Oberfläche Fertigfußboden wird als „außerhalb der Bereiche“, ja sogar als außerhalb des Raumes betrachtet, daher gibt es keine Abweichungen von den normalen Anforderungen für die Verlegung von Kabel bzw. Leitungen.
Grundsätzlich darf der Bereich 1 und auch der Bereich 2, durch Raumwände (auch wenn sie Türen oder Fenster enthalten), oder durch Decken (waagerecht oder schräg) oder durch fest angebrachte Abtrennungen, z.B. durch eine Glastrennwand, begrenzt werden. Bei einer fest errichteten Abtrennung muss ggf. der Übergreifradius und Umgreifradius berücksichtigt werden, wenn z.B. eine fest errichtete Glastrennwand nicht bis zu einer Höhe von 225 cm, bzw. bis zum höchsten Wasserauslass reicht.
Bereich 2: Der Bereich beginnt an der OKFF und endet entweder in einer Höhe von 225 cm über OKFF oder am höchsten fest angebrachten Wasserauslass, wenn dieser höher als 225 cm ist. Die seitliche Begrenzung beginnt am äußeren Rand der Bade- oder Duschwanne und endet in 60 cm Abstand zum Rand der Wanne. Bei Duschen ohne Wanne gibt es keinen Bereich 2.
Verlegung von Kabel/Leitungen innerhalb der Bereiche
Für Bereich 1 gilt, dass Kabel bzw. Leitungen ohne Beachtung der Mindestverlegetiefe verlegt werden dürfen, wenn sie der Versorgung elektrischer Betriebsmittel/Verbrauchsmittel, die im Bereich 1 errichtet werden dürfen, dienen – Beispielsweise Whirlpooleinrichtungen, elektrische Handtuchtrockner, elektrische Wassererwärmer sowie alle Verbrauchsmittel, geschützt durch Kleinspannung mittels SELV oder PELV mit einer Nennspannung, die AC 25 V oder DC 60 V nicht überschreitet.
Für Betriebsmittel, unterhalb einer Bade- oder Duschwanne, müssen die Kabel/Leitungen senkrecht von unten oder waagerecht von hinten durch die angrenzende Wand den elektrischen Betriebsmitteln/Verbrauchsmitteln zugeführt werden. Zu beachten ist, dass es für Stromkreise, die Wasserwärmer versorgen, keine Forderung nach Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA gibt. Bei einem eventuellen „Anbohren“ wird dadurch dieser Fehler nicht sofort erkannt.
Für Kabel/Leitungen im Bereich 2, die der Versorgung von Betriebsmitteln/Verbrauchsmitteln dienen, gibt es keine Mindestverlegetiefe. Sie müssen mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA abgesichert sein und gelten daher als ausreichend geschützt.
Autor: Werner Hörmann
Bilder, wenn nicht anders angegeben: Werner Hörmann