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Kfz-Diebstahl – Schlüsseleinwurf in Werkstattbriefkasten nicht zwingend fahrlässig

Der Einwurf der Fahrzeugschlüssel an einem Sonntag in den Briefkasten einer Werkstatt ist nicht zwingend fahrlässig.

 

Der Einwurf der Fahrzeugschlüssel an einem Sonntag in den Briefkasten einer Werkstatt ist nicht zwingend fahrlässig, so ein Urteil des Landgerichts Oldenburg. Entscheidend seien jeweils die Umstände des Einzelfalles. Im verhandelten Fall (Az.: 13 O 688/20) lag der Briefkasten im direkten Eingangsbereich des Autohauses und sah von außen aus, als sei er tief, sodass die oben in den Schlitz eingeworfenen Teile weit nach unten fielen. Zudem wirkte er stabil. Die Kaskoversicherung musste den Schaden deshalb ersetzen.

 


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