Werbung

Aktuelles

Der 44-seitige Leitfaden Hydraulischer Abgleich in Heizungsanlagen eignet sich sowohl für Auszubildende, die die Grundlagen des hydraulischen Prinzips und Abgleichs lernen und vertiefen wollen, als auch für SHK-Profis, die gezielt bestimmte Inhalte nachschlagen möchten. Bild: VdZ

 

Leitfaden „Hydraulischer Abgleich in Heizungsanlagen“
Schätzungen zufolge sind über 80% aller Heizungen nicht optimal hydraulisch abgeglichen. Hochgerechnet auf den Gebäudebestand der Bundesrepublik ließen sich jährlich bis zu 1,5 Mrd. Euro Energiekosten und bis zu 5,3 Mio. t CO2-Emissionen durch den hydraulischen Abgleich einsparen.
Mit dem Leitfaden „Hydraulischer Abgleich in Heizungsanlagen“ hat die VdZ nun eine neue Fachpublikation für SHK-Praktiker erarbeitet. Der 44-seitige Leitfaden erläutert die hydraulischen Grundlagen, stellt Grundbegriffe und Förderprogramme vor und zeigt Varianten des hydraulischen Abgleichs.
Der Leitfaden steht als Download unter www.vdzev.de im Bereich „Service“ => „Broschüren und Arbeitsmaterial“ kostenlos zur Verfügung.


Neue Förderrichtlinien für Brennstoffzellenheizungen
Die Nachfrage nach Förderungen für Brennstoffzellenheizungen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderprogramm 433) ist im vergangenen Jahr erneut gestiegen. 2020 wurden mit 5263 Förderanträgen knapp 500 Anträge mehr positiv beschieden als 2019.
Im Februar dieses Jahres wurden die Förderkonditionen angepasst. Für eine neue Brennstoffzelle mit einer elektrischen Leistung (Pel) von mindestens 0,25 kWel bis maximal 5,0 kWel zahlt die KfW einen Festbetrag in Höhe von 6800 Euro. Je angefangene 100 Watt elektrischer Leis­tung kommen noch einmal 550 Euro dazu. Die Kombination mit weiteren Förderungen aus staatlichen Mitteln ist ausgeschlossen.


Österreich schafft Öl- und Gasheizungen ab
Bereits seit dem vergangenen Jahr dürfen in Österreich keine Ölheizungen in Neubauten in Betrieb genommen werden. Nun wird auch im Bestand ein Schlussstrich gezogen: Ab dem kommenden Jahr muss beim Ersatz einer Ölheizung ein klimafreundliches Heiz­sys­tem eingebaut werden. Drei Jahre später, also 2025, müssen alle Ölheizkessel, die älter als 25 Jahre alt sind, ­außer Betrieb genommen werden. Und ab 2035 sind sie grundsätzlich verboten.
Auch Gasheizungen sind von der Neuregelung betroffen. Für Sie gilt aber noch eine längere Übergangsfrist. So dürfen sie in Neubauten ab 2025 nicht mehr installiert werden. Zudem ist ein Stufenplan ähnlich dem für Öl vorgesehen. Der komplette Ausstieg ist bis zum Jahre 2040 geplant.
In Österreich heizen noch etwa 600.000 Haushalte mit Heizöl und etwa eine Million mit Erdgas.

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: