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Versorgungsleitungen richtig abschotten

Bauordnungsrechtliche Brandschutz-Anforderungen an Mischinstallationen

Die neue allgemeine Bauartgenehmigung von Viega erlaubt die einfache Abschottung von Misch­installationen mit der Mineral­faserschale „Rockwool 800“ – unabhängig von der Anordnung und Lage der abgehenden Leitungen. Bild: Viega

Am Ende des Steigstrangs aus Metall, zum Beispiel im obers­ten Geschoss, kann mit einem 90°-Bogen direkt die Etagenverteilung aus Kunststoffrohr („Raxofix“ bzw. „Sanfix Fosta“) angebunden werden. Bild: Viega

Die Verwendbarkeitsnachweise von Viega erlauben die Verfüllung der Bauteilöffnungen bis zu einem Restspaltmaß von 170 mm sowie die Verlegung der Rohrleitungen im Nullabstand. Bild: Viega

 

Im Keller und Schacht Trinkwasserleitungen und Heizungsrohre aus Metall installieren, in der Etagen- bzw. Stockwerksanbindung aber aus Kunststoff – dieses häufig angewendete Prinzip hat viele technische und wirtschaftliche Vorteile. Nach den Brandschutzanforderungen des Bauordnungsrechts handelt es sich hierbei aber immer um Mischinstallationen. Werden solche Installationen durch feuerwiderstandfähige Wände und Decken geführt, gelten daher für die Abschottung spezielle Anforderungen.

Das DIBt forderte bislang für Abschottungen von Mischinstallationen als Verwendbarkeitsnachweis eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ). Im Zuge der Novellierung des Bauordnungsrechts durch eine Neufassung der Landesbauordnungen und die Einführung der Verwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen (VV TB) wurde aus der abZ die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG). Mit dem Abschottungssystem ­„Viega Misch­installation Versorgung“ hat der Hersteller nun sein erstes System für diesen Praxisfall auf den Markt gebracht, dem jetzt die erforderliche allgemeine Bauartgenehmigung (aBG Z-19.53-2258) erteilt wurde.
Es umfasst die metallenen Rohrleitungssysteme „Profipress“ (Kupfer), „Sanpress“ und „Sanpress Inox“ (Edelstahl), „Prestabo“ (verzinkter Stahl) und „Megapress“ (dickwandige Stahlrohre nach DIN EN 10 220 / 10 255) für Strangleitungen bis AD 54 mm. Daran angeschlossen werden können Stockwerkverteilungen aus den Rohrleitungssystemen „Raxofix“ und „Sanfix Fosta“ (als Kunststoff- oder Mehrschichtverbundrohr) bis 32 mm Außendurchmesser.
Gemäß der aBG von Viega reicht als brandschutztechnische Maßnahme an den Steigleitungen eine durchgehende Streckenisolierung aus. Einzusetzen ist dafür die Mineralfaserschale „Rockwool 800“ in der Dämmdicke ≥ 20 mm. Das gleiche Produkt ist als Brandschutzdämmung für die abgehende Stockwerksleitung aus Kunststoff zu verwenden.
Stockwerksanschlüsse im Strang können an beliebiger Stelle mit T-Stücken oberhalb und unterhalb der Geschossdecke gesetzt werden. Die abgehende Kunststoffleitung ist mit einer Dämmlänge von nur 50 mm zu schützen. Am Ende des Steigstrangs kann auch ein Bogen gesetzt werden, um die Etagenverteilung anzuschließen. Hier beträgt dann die Dämmlänge ab dem Übergang auf die Kunststoffleitung 150 mm. Alle weiterführenden Leitungen können beliebig gedämmt werden. Das erleichtert die Arbeit in schlanken Fußbodenaufbauten wesentlich. Das Viega-Brandschutzsystem für Mischinstallation kommt ohne Brandschutzbänder oder Manschetten aus.

Nachweis nur mit Bauart Genehmigung
Da die Vorgabe des DIBt verbindlich ist, ist es von höchster Bedeutung, diese Bauarten, egal ob in der Entsorgung oder Versorgung am Bauwerk mit einem entsprechenden Brandschutzschild zu kennzeichnen. An welcher Stelle im Bauwerk die Übergänge von nichtbrennbaren Strangrohrleitungen auf brennbare Rohrwerkstoffe in der Etage erfolgen ist hierbei unwichtig. In jedem Fall kann die Verwendbarkeit nur mit einer Bauart Genehmigung (aBG) nachgewiesen werden.

Bauteilverschluss gehört zur Abschottung
In den Verwendbarkeitsnachweisen von Abschottungen sind aber nicht nur die Maßnahmen an den Leitungen dezidiert festgelegt. Der Öffnungsverschluss der Decke bzw. Wand gehört ebenso zum Abschottungssystem und ist Teil der Brandschutzprüfung. Gängig ist, dass Rohrmanschetten, Rohrbandagen und ähnliche Brandschutzprodukte als Einzeldurchführung in Kernbohrungen geprüft werden. Davon leiten sich dann auch die Vorgaben ab, wie groß der Restspalt zwischen dem Rohr inklusive Brandschutzprodukt und der Bauteillaibung sein darf, der verfüllt werden kann. Typischerweise beträgt der Restspalt in Kernbohrungen rund 50 mm.
Da Versorgungsleitungen jedoch in der Regel in gestemmten oder ausgeschalten Durchbrüchen verlaufen, wird das Restspaltmaß von 50 mm meistens überschritten. In einem solchen Fall ist die Öffnung in der identischen Qualität des Bauteils wiederherzustellen. Bei Deckendurchbrüchen kann das unter Umständen bedeuten, sogar den Restspalt mit Bewehrung zu versehen, die an die Decke anzuschließen ist.
Die aBG von Viega „Versorgungsleitungen in Mischinstallationen“ erlaubt, Restspalten in Bauteilöffnungen bis 170 mm mit nicht brennbaren Materialen zu verfüllen. Zugelassen sind dafür Mörtel, Beton oder Gips.

Für Nullabstand zusätzliches Prüfzeugnis
Bei Mehrfachdurchführungen in feuerwiderstandsfähige Decken und Wände gibt das DIBt Mindestabstände zwischen den abgeschotteten Leitungen vor. Sie liegen je nach Größe der Durchführung bei ≥ 100 mm oder ≥ 200 mm zwischen den Außenmaßen der jeweiligen Brandschutzprodukte. Diese Vorgabe hat insbesondere im Objektbau erhebliche Schachtgrößen zur Folge.
Um Platz zu sparen und eine eventuelle Nachbelegung während des Bauverlaufs unter Berücksichtigung des baulichen Brandschutzes zu vereinfachen, hat Viega für die eigenen Rohrleitungssysteme und in Verbindung mit gängigen Fremdsystemen den Nullabstand prüfen lassen. Die Verwendbarkeit dafür ist mit dem abP P-2400/003/15-MPA BS bzw. der aBG Z-19.53-2258 auch für das Brandschutzsystem „Viega Mischinstallation Versorgung“ nachgewiesen.
Damit die hohlraumfreie Vermörtelung größerer Durchbrüche und die fachgerechte Montage der Brandschutzdämmung einfach von der Hand gehen, empfiehlt der Hersteller zwar, anstelle des Nullabstands Mindestabstände zwischen 20 bis 50 mm vorzusehen. Der große Vorteil des Verwendbarkeitsnachweises mit Nullabstand bleibt aber, dass der Fachhandwerker bei der Brandschutzabnahme auf jeden Fall aus der Diskussion um Mindestabstände heraus ist.

Erhöhte Sorgfalt bei Mischinstallationen begründet
Im DIBt-Newsletter 1/2018 begründet das Institut nachvollziehbar, warum der Zusammenbau einzelner Brandschutzprodukte zu einem Abschottungssystem so viel Sorgfalt erfordert: „Oft können die Produkte auf unterschiedliche Art und Weise zusammen eingebaut werden, so dass die Leistung des errichteten Bauteils – trotz gleicher verwendeter Produkte – je nach Bauart (Art des Einbaus) anders ausfallen kann. […] Zur Sicherstellung des Brandschutzes muss dafür gesorgt werden, dass die in der Praxis verbauten Produkte gegenüber den in den Brandprüfungen verwendeten unverändert sind.“
Die Verwendung von Mineralfaserschalen als Brandschutzprodukt zur Abschottung von Versorgungsleitungen in Mischinstallationen reduziert Fehlerquellen bei der Montage auf ein Minimum. Dem Vergleich der baulichen Ausführung von Abschottungen mit der neuen aBG „Viega Mischinstallation Versorgung“ bei Brandschutzabnahmen können Fachplaner und Fachhandwerker also gelassen entgegensehen.

Autor: Markus Berger, Sachverständiger für baulichen und gebäudetechnischen Brandschutz (EIPOS) sowie Sachverständiger Brandschutz in der Bau- und Objektüber­wachung (EIPOS) und Leiter des Kompetenzbereichs Brand- und Schallschutz bei Viega.

www.viega.de/brandschutz

 


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