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Neufassung der Sonderbauverordnungen

Im Frühjahr 2013 veröffentlichte die Arbeitsgemeinschaft der Bauministerkonferenz der Länder (ARGEBAU) ihre neu erarbeiteten Entwürfe für die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV), die Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVkVO) und die Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRL). Im Vergleich zu den derzeit noch gültigen Sonderbauverordnungen wurden hierbei insbesondere die Passagen bezüglich der Rauchableitung in weiten Teilen neu geregelt. Dazu sollen auch vereinfachte Nachweisverfahren hinsichtlich der Rauchableitung bereitgestellt werden. Der nachfolgende Beitrag zeigt die Anforderungen des Entwurfs am Beispiel der MVStättV auf.


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