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Ganzheitlich betrachtet

Flachdachentwässerung und Brandschutz richtig kombinieren

Ohne ausreichenden Brandschutz können sich Brandgase und Feuer ungehindert über kleine Durchdringungen ausbreiten.

Brandweiterleitung vorgebaut – eine Flachdachentwässerungsanlage mit nicht brennbaren SML-Rohren und „SitaMulti“ Gussgully, hier mit gelbem Anstauelement für die Notentwässerung.

In Kombination mit nicht brennbaren Rohren, z.B. SML-Gussrohren oder Stahlrohren, erfüllen Gussgullys höchste Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz – z.B. in F90-Anlagen.

 

Flachdächer sind gnadenlose Qualitätsindikatoren. Kleine Versäumnisse sind hier oft die Ursache großer Folgeschäden. Das betrifft nicht nur die Dichtebene und das Entwässerungssystem selbst, sondern auch den Brandschutz. Oft sind im Rahmen dessen zusätzliche Maßnahmen einzuplanen. Dabei spielt allerdings auch die Materialwahl eine wichtige Rolle.

Seit Jahren lässt sich in der Industriebaulandschaft ein Trend zu immer weitläufigeren Flachdachflächen beobachten. Mit zunehmender Größe von Bauteilen und Brandabschnitten wächst aber auch das Risiko von Großbränden. Am Anfang jeder Baumaßnahme steht daher heute ein Brandschutzkonzept. Hier fließen zuerst die Aspekte ein, die dem Bauherrn wichtig sind, z.B. die betriebliche Sicherheit, aber auch das Thema Kosteneinsparung – Aspekte, die sich nicht immer mit dem Baurecht decken müssen. Maßgeblich sind die Musterbauordnung (MBO), die Landesbauordnung (LBO), die Leitungsanlagenverordnung (LAnlV) und natürlich die DIN-Normen sowie sonstige Regelwerke und die Forderungen möglicher Versicherer.

Brandschutz nach Vorschrift
Die Landesbauverordnungen schreiben vor, bei der Planung von Flachdächern Maßnahmen für den vorbeugenden Brandschutz zu ergreifen. Das könnte z.B. bedeuten, für die Entwässerung Gullys aus Gusseisen einsetzen zu müssen. Gussgullys werden in der bauaufsichtlichen Benennung als nicht brennbar bezeichnet und damit nach DIN 4102-1, die das „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“ beschreibt, in die brandschutztechnisch anspruchsvollste Baustoffklasse A1 eingeordnet. In Kombination mit nicht brennbaren Rohren, z.B. SML-Gussrohren oder Stahlrohren, erfüllen Gussgullys höchste Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz – z.B. in F90-Anlagen.
Gullys aus Kunststoff und Kunststoffrohre können je nach Anforderungen als zusätzlich geschützte Varianten ebenfalls Brandschutzanforderungen genügen. Eine weiterführende Brandschutzbetrachtung ist hierbei unerlässlich.

Sicherheitslücken schließen
Flachdachentwässerungs- und Lüftungsbauteile durchdringen die Dachkonstruktion. Sind diese sogenannten „kleinen Durchdringungen“ nicht brandsicher ausgerüstet, können Feuer und Brandgase in den Profil- und Dachhohlraum weitergeleitet werden oder auf Dachflächen und Nachbargebäude übergreifen. Vorbeugender Brandschutz bei Dachgullys, Lüftern und Rohrleitungen ist keine Ermessensfrage. Bei großflächigen Hallen und Industriebauten ist er z.B. durch die DIN 18234, Teil 1-4, geregelt, bzw. vorgeschrieben. Doch: Wo darf der Gully platziert werden? Wie groß muss der Abstand zur Brandwand sein? Diese von Praktikern oft gestellten Fragen lassen sich nicht pauschal, bzw. einfach beantworten. Die Landesbauordnung Bayern z.B. bezieht dazu keine Stellung. In dieser Region könnte die Durchdringung unter Beachtung der Flachdachrichtlinie 30 cm neben der Brandwand erstellt werden. Wird das Gebäude jedoch gemäß der VdS 2216:2001-08 (01) ausgeführt, ist ein Abstand von > = 2,5m erforderlich. Bei der VdS 2234:2008-01 (05) ist sogar ein Abstand von > = 5m zur Brandwand gefordert. Ein gutes Beispiel dafür, dass neben den gesetzlichen Regelungen die Anforderungen der Sachversicherer (hier VdS-Anforderungen) in die Planung einfließen müssen.

Versicherungsschutz beachten
Die Sachversicherer stellen u.a. spezielle Anforderungen an den baulichen Brandschutz, die mit den Interessen des Bauherrn und den Regelwerken zur Deckung gebracht werden müssen. Die nicht ganz einfache Aufgabe, die verschiedenen Interessenlagen und Vorschriften in einem Brandschutzkonzept zu vereinen, ist Spezialistenarbeit und obliegt einem Brandschutzgutachter. Ein umfassendes Brandschutzkonzept bringt aber nicht nur einen veritablen Sicherheitsgewinn, sondern kann sich auch finanziell positiv auswirken. Wird der Nachweis erbracht, dass das Gebäude z.B. VdS- oder FM-geprüft ist, wird der klassische Gebäudeversicherer dies in Anrechnung bringen und geringere Prämien aufrufen, woraus eine erhebliche Kostenersparnis resultieren kann.
Gemäß der Musterbauordnung gilt: „Dächer von Anbauten, die an Außenwände mit Öffnungen oder ohne Feuerwiderstandsfähigkeit anschließen, müssen innerhalb eines Abstands von 5m von diesen Wänden als raumabschließende Bauteile für eine Brandbeanspruchung von innen nach außen einschließlich der sie tragenden und aussteifenden Bauteile die Feuerwiderstandsfähigkeit der Decken des Gebäudeteils haben, an den sie angebaut werden.“ Bei aufgehenden Bauteilen, z.B. im Anschlussbereich zu einem anschließenden, höher liegenden Verwaltungsgebäude, ist dieser 5-m-Bereich also immer in F90 auszuführen. In der Regel finden sich hier Betondecken.

Verantwortung übernehmen
Der Bauherr ist für die Definition seiner Brandschutzziele selbst verantwortlich. Aber als Laie ist er darauf angewiesen, über die Schutzziele und Regelwerke aufgeklärt zu werden. Verantwortungsvolle Planer und Hersteller nehmen sich selbst in die Pflicht. Ein solides Brandschutzkonzept aus einem Guss kann verhindern, dass es im Falle eines Brandes zur Katastrophe kommt.

Autor: Rainer Pieper, Prokurist und technischer Leiter bei der Sita Bauelemente GmbH

Bilder: Sita Bauelemente GmbH

www.sita-bauelemente.de

 


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