Brandschutz in Flucht- und Rettungswegen
Erhöhte Anforderungen bei selbsttragenden Unterdecken
Die brandsichere Befestigung von Leitungsanlagen über selbsttragenden Unterdecken stellt ein immer wieder auftretendes Problem dar. Denn oftmals finden die speziellen Anforderungen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes, wie sie in der Leitungsanlagen- Richtlinie (LAR) definiert sind, keine Beachtung. Damit selbsttragende Unterdecken in Flucht- und Rettungswegen im Brandfall nicht durch herabfallende oder sich absenkende Leitungen und Bauteile beschädigt werden, sind gemäß LAR 3.5.3. erhöhte Anforderungen für die Befestigung von Leitungsanlagen einzuhalten. Um die maximal mögliche Belastung zu ermitteln und abzusichern, kann man die absolute Tragfähigkeit einer Haltekonstruktion unter Brandlast für die klassifizierte Anforderung (z.B. F30 oder F90) berechnen. Weitaus schwieriger ist allerdings die Einschätzung der zu erwartenden Verformung der Installation.
Bei selbsttragenden Unterdecken (Zwischendecken bis 3 m Spannlänge) muss die Befestigung deshalb a) nach Brandprüfbericht ausgelegt und dies b) auch nachgewiesen werden. Soweit der im Brandprüfbericht geforderte Abstand eingehalten und die Angaben des Rohrherstellers bei der Planung beachtet werden, können die darüber befestigten Leitungen die Unterdecke auch im Brandfall nicht belasten oder zerstören – der darunter liegende Fluchtweg bleibt nutzbar.
Auch hinsichtlich der verwendeten Montage- und angrenzenden Bauteile gelten zusätzliche Anforderungen:
- Konsolen müssen an den freien Enden zusätzlich abgehängt werden.
- Metalldübel müssen über eine europäisch-technische oder über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung und Brandprüfung verfügen.
- Eine mögliche Zerstörung von Bauteilen, Brandschott oder Leitungsanlage durch temperaturbedingte Ausdehnung der Leitungen sollte ebenfalls frühzeitig und angemessen berücksichtigt werden: Durch Setzen von Festpunkten und/oder Einplanen von Dehnungsmöglichkeiten lässt sich das Schadensrisiko minimieren.
Anforderungen klären
In der Praxis ergeben sich aus verschiedenen Gründen immer wieder Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Brandschutzanforderungen, oft schon in der Planungsphase. In diesem Stadium ist es zunächst besonders wichtig, die tatsächlichen Anforderungen zu klären. Neben den typischen Situationen (offene Verlegung nicht brennbarer Leitungen mit nicht brennbarer Befestigung oder Verlegung über einer selbsttragenden Unterdecke mit Befestigung nach Brandprüfbericht) kann es auch gesonderte Anforderungen für die Befestigung von Rohrleitungen geben, z.B. eine geforderte F90-Befestigung vonseiten der Feuerwehr oder die Befestigung von Sprinkler Leitungen nach VdS CEA. In der späteren Umsetzungsphase fehlen oft entsprechende Angaben in den Installationsplänen (Situation klassifizierter Wände, markierte Bereiche mit klassifizierten Unterdecken, etc.). Aus Unwissenheit darüber setzt das ausführende Unternehmen diese Anforderungen folglich nicht um. Aus diesem Grund sei Planern geraten, in den Installationsplänen klare Angaben zu den Anforderungen zu machen.
Gewerke koordinieren
Zentral für eine Umsetzung nach Brandprüfbericht ist außerdem die Einhaltung des Mindestabstands amin zwischen einer abgehängten Schiene und der Unterdecke. Raumaufteilungsprobleme behindern dies häufig, etwa wenn der ohnehin begrenzte Platz für Installationen bereits von anderen Gewerken in Anspruch genommen wird oder diese beim Einbau stören. In diesem Zusammenhang werden die erforderlichen Dübel häufig mit zu engen Abständen gesetzt und die in den Zulassungen genannten Mindestabstände folglich nicht eingehalten. Eine erfolgreiche Koordination der einzelnen Gewerke kann dem entgegenwirken und sollte bereits in der Planungsphase Beachtung finden. Dies erleichtert letztlich auch die Umsetzungsphase. Eine zulassungskonforme Lösung für alle beteiligten Gewerke (z.B. die Getrennthaltung von Komponenten unterschiedlicher Hersteller) kann durch gewerkeübergreifende Systemlösungen für gemischte Trassen erzielt werden.
Brandgeprüfte Befestigungselemente einsetzen
Bereits bei Ausschreibungen lassen sich Fehler vermeiden. Damit Flucht- und Rettungswege im Ernstfall bestmöglich abgesichert sind, muss brandgeprüfte Befestigung zum Einsatz kommen. Diese sollte in jedem Fall immer das gesamte System betreffen, etwa eine Kombination aus Schiene, Sattelflansch und Schiebemutter. In der Konsequenz sind Planer gut beraten, den Einbau brandgeprüfter Produkte auch zu kontrollieren.
Grundsätzlich ist eine Abstimmung der Brandschutz-Maßnahmen mit der abnehmenden Instanz schon vor Montagebeginn sinnvoll und nicht erst bei auftretenden Schwierigkeiten. Können Unklarheiten bereits in der Planungsphase geklärt werden, lässt sich sicherstellen, dass die Befestigungslösung nach Fertigstellung vom Gutachter abgenommen wird. Ein Anruf ist günstiger als der Rückbau einer Installation. Insbesondere dann, wenn Anforderungen interpretationsanfällig sind oder wenn Zulassungen nicht zu 100% erfüllt werden können, ist eine Rücksprache unabdingbar.
Bilder: Müpro GmbH
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