IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 18/2001, Seite 28 ff.


SANITÄR-/HEIZUNGSTECHNIK


Aufstellung von raumluftabhängigen Gasgeräten

Dipl.-Ing. Fritz Guther*

Gasgeräte brauchen, wie alle Feuerstätten, zum ordnungsgemäßen Betrieb eine entsprechende Verbrennungsluftzufuhr. Sie ist deshalb ein wichtiger Aspekt bei der Aufstellung von Gasgeräten. Ausgehend von den technischen Regeln für Gasinstallationen (DVGW-TRGI ’86/96) werden kurz die Aufstellvorschriften und die beiden wichtigen Schutzziele beim Aufstellen von raumluftabhängigen Gasgeräten beschrieben. Außerdem geht es um den sog. Verbrennungsluftverbund.

Gasgerätearten

Bei Gasgeräten werden zwei grundsätzliche Typen unterschieden. Es gibt Geräte, deren Abgase über eine Abgasanlage ins Freie abgeführt werden (Gasfeuerstätten) und Geräte ohne Abgasanlage (z.B. Küchenherde). Die erste Gruppe teilt sich nochmals auf in raumluftabhängige und raumluftunabhängige Geräte. Insofern gibt es drei Gerätearten:

A: Gasgeräte ohne Abgasanlage

B: raumluftabhängige Gasfeuerstätten

C: raumluftunabhängige Gasfeuerstätten

Raumluftabhängige Gasgeräte sind solche, die ihre Verbrennungsluft aus dem Raum ansaugen, in dem sie sich befinden. Raumluftunabhängige Geräte bekommen ihre Verbrennungsluft über eigene Leitungen, Kanäle oder Schächte aus dem Freien (Bild 1). Der Verbrennungsraum innerhalb des Gerätes hat keine Verbindung zum Aufstellraum.

Bild 1: Gasgeräte (Kennzeichnungsbeispiele).

Aufstellvorschriften

Gasgeräte können unter bestimmten Bedingungen in jedem beliebigen Raum aufgestellt werden. Die wichtigsten Kriterien für die Aufstellung lauten:

In einigen Räumen des Gebäudes dürfen keine raumluftabhängigen Gasgeräte aufgestellt werden. Hierzu zählen u.a. Treppenräume in Mehrfamilienhäusern, Bäder und WCs ohne Außenfenster, Räume mit Ventilatoren, die Luft absaugen (z.B. Dunstabzugshauben, Wäschetrockner, WC-Entlüfter, aber auch offene Kamine) und Räume, in denen sich leichtentzündliche oder explosionsfähige Stoffe befinden. Es gibt aber auch Ausnahmen, auf die hier nicht eingegangen werden soll.

Schutzziele für Aufstellung und Betrieb von raumluftabhängigen Gasfeuerstätten

Die nachfolgenden wichtigsten Anforderungen an Räume mit raumluftabhängigen Gasgeräten sind auch in der Tabelle 1 zusammengefasst.

Schutzziel 1: Sicheres Betriebsverhalten im Anfahrzustand

Bei raumluftabhängigen Gasfeuerstätten mit Strömungssicherung kann bei ungünstigen Schornsteinverhältnissen kurzzeitig Abgas in den Aufstellraum austreten. Deshalb muss der Aufstellraum groß genug sein, um das Abgas soweit zu verdünnen, dass die Abgaskonzentration unbedenklich bleibt (Bild 2). Um dieses Ziel zu erreichen gibt es drei Möglichkeiten:

1. Der Aufstellraum weist einen Rauminhalt von mindestens 1 m3 je kW Nennwärmeleistung auf. Beispiel: Zwei Geräte haben zusammen 24 kW, Aufstellrauminhalt mindestens 24 m3.

2. Hat der Aufstellraum nicht diese Mindestgröße, kann er mit einem unmittelbar benachbarten Raum oder mit mehreren unmittelbar benachbarten Räumen über jeweils zwei Öffnungen von je mindestens 150 cm2 verbunden werden. Voraussetzung: Die Gesamtnennwärmeleistung ist kleiner als 50 kW.

3. Unabhängig von den Grenzen der Gesamtnennwärmeleistung kann bei kleineren Aufstellräumen die Abgasverdünnung über Lüftungsöffnungen ins Freie mit entsprechend leistungsabhängigen freien Querschnitten erfolgen:

Jede raumluftabhängige Gasfeuerstätte mit mehr als 7 kW Leistung hat eine Abgasüberwachungseinrichtung. Sie schaltet bei längerem Abgasrückstrom den Gasbrenner automatisch auf Störung.

Ausnahme: Bei Gasgeräten ohne Strömungssicherung mit verbrennungsluftumspülter oder dichter Abgasabführung muss der Abgasverdünnungsraum nicht berücksichtigt werden, da diese Gasgeräte über keine Strömungssicherung verfügen.

Schutzziel 2: Sichere Verbrennungsluftversorgung

Ausreichende Verbrennungsluftversorgung kann auf natürliche Weise oder durch technische Maßnahmen erreicht werden.

Verbrennungsluftversorgung über Außenfugen des Aufstellraumes

Raumluftabhängige Gasgeräte dürfen aufgestellt werden, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:

Eine weitere Möglichkeit, dem Gasgerät Verbrennungsluft zuzuführen, ist der sog. Verbrennungsluftverbund. Hierunter versteht man die Verbindung von zwei oder mehr Räumen mit Ausschnitten in Türen, über die die Verbrennungsluft strömt.

Verbrennungsluftversorgung über Außenfugen im Verbrennungsluftverbund

Häufig ist der Aufstellraum zu klein, um das geforderte Raum-Leistungs-Verhältnis (4 m3 je 1 kW) zu erreichen, oder er hat keine Fenster. Unter bestimmten Bedingungen können aber benachbarte Räume mit Fenstern oder Türen ins Freie herangezogen werden. Dann spricht man vom Verbrennungsluftverbund (Bild 3).

Unmittelbarer und mittelbarer Verbrennungsluftverbund

Je nach räumlicher Zuordnung des Aufstellraumes zu Nachbarräumen mit Außenfugen (also mit Tür ins Freie oder Fenster), unterscheidet man den unmittelbaren (direkten) und den mittelbaren (indirekten) Verbrennungsluftverbund. Beim unmittelbaren Verbrennungsluftverbund kann dem Aufstellraum über einen oder mehrere direkt angrenzende Verbrennungslufträume die notwendige Verbrennungsluft direkt zuströmen. Für die lufttechnische Verbindung gibt es zwei Möglichkeiten.

Bild 2: Schutzziel 1: Abgasverdünnungsraum.

Möglichkeit 1

Für jeden Verbrennungsluftraum kann in Abhängigkeit seiner Raumgröße und der Innentürkonstruktion (ohne/mit Dichtung, Türblatt ungekürzt oder gekürzt) eine bestimmte anrechenbare Wärmeleistung ermittelt werden. Die Summe dieser Wärmeleistungen muss größer sein als die Nennwärmeleistung.

Möglichkeit 2

Werden Verbrennungslufträume mit dem Aufstellraum durch eine Öffnung von mind. 150 cm2 verbunden, kann ein höherer Wert als bei Möglichkeit 1 für die anrechenbare Wärmeleistung angesetzt werden, da die Luft annähernd strömungsverlustfrei zum Gerät gelangt.

Vielfach sind allerdings diese Öffnungen in Innentüren in Wohnungen unerwünscht, sodass vorzugsweise die Möglichkeit 1 gewählt werden sollte.

In vielen Wohnungen ist der unmittelbare Verbrennungsluftverbund nicht möglich, da die Räume direkt neben dem Aufstellraum zu klein sind oder kein Fenster haben. Dann kommt der mittelbare Verbrennungsluftverbund zur Anwendung. Dabei strömt die Verbrennungsluft aus den Verbrennungslufträumen über deren Innentüren in einen oder mehrere hintereinanderliegende Verbundraum/-räume und von dort über die Aufstellraumtür zum Gasgerät.

Bild 3: Möglichkeiten des Verbrennungsluftverbundes.

Möglichkeiten der lufttechnischen Verbindungen:

Zwischen dem Aufstellraum und dem Verbundraum ist immer eine Verbrennungsluftöffnung von 150 cm2 einzubauen, unabhängig vom Rauminhalt dieser Räume. Ist der Aufstellraum allerdings kleiner als 1 m3 je 1 kW Gesamtnennwärmeleistung, muss zuerst auch hier der Abgasverdünnungsraum mit 2 x 150 cm2 zu direkt benachbarten Räumen geschaffen werden.

Die Bestimmungen des Verbrennungsluftverbundes müssen in jedem Einzelfall berechnet werden. Oft berechnet der Installateur- und Heizungsbaumeister in Absprache mit dem Schornsteinfeger den Luftverbund.

Verbrennungsluftversorgung über Öffnungen ins Freie

Die Verbrennungsluftversorgung kann für raumluftabhängige Gasgeräte mit einer Gesamtnennwärmeleistung bis 35 kW über Öffnungen ins Freie als Alternative zum Verbrennungsluftverbund erfolgen. Bei einer Nennwärmeleistung der raumluftabhängigen Feuerstätten von mehr als 35 kW bis 50 kW muss die Verbrennungsluftversorgung aus dem Freien erfolgen (150 cm2). Dieser kann auf zwei Öffnungen mit je 75 cm2 aufgeteilt werden. Den Öffnungen kann auch, z.B. bei innenliegenden Räumen, eine Verbrennungsluftleitung nachgeschaltet werden, sie kann sowohl innerhalb des Aufstellraumes, als auch durch weitere Räume geführt werden.

Bei einer Gesamtnennwärmeleistung aller Feuerstätten von mehr als 50 kW muss die Verbrennungsluftversorgung aus dem Freien erfolgen. Die Öffnung muss einen freien Querschnitt von mindestens 150 cm2 haben, für jedes über 50 kW Gesamtnennwärmeleistung hinausgehende kW muss der Querschnitt um 2 cm2 vergrößert werden. Auch dieser Öffnung kann eine Verbrennungsluftleitung nachgeschaltet werden.

Achtung: Ist bei der Aufstellung von Gasfeuerstätten mit Strömungssicherung der Aufstellraum kleiner als 1 m3 je 1 kW Gesamtnennwärmeleistung, so ist der erforderliche Öffnungsquerschnitt auf zwei gleich große Öffnungen, die direkt ins Freie führen, aufzuteilen.

Verbrennungsluftversorgung über besondere technische Anlagen

Diese Möglichkeit ist nur noch bei der Modernisierung von Altbauten durchführbar, die über innenliegende Sanitärräume verfügen. Die Zuluft wird dabei entweder über einen eigenen Schacht ("Kölner Lüftung", oder aus den Nachbarräumen ("Berliner Lüftung") zugeführt.


B i l d e r :   ASUE/Infe


* Dipl.-Ing. Fritz Guther, Obmann des DVGW-Fachausschusses "Gasinstallation"


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