Ausgabe 4/2004, Seite 6


Praxis


Tipps für Praktiker

Einstellen einer witterungsgeführten Regelung

Eine witterungsgeführte Heizungsregelung sorgt dafür, dass die Vorlauftemperatur an den tatsächlichen Wärmebedarf angepasst wird. Dazu wird die Außentemperatur über einen Außentemperaturfühler an der Nordseite des Gebäudes gemessen und daraus in Abhängigkeit der Gebäuderandbedingungen (Wärmedämmung, geschützte oder ungeschützte Lage des Hauses, Art der Heizflächen) und der gewünschten Raumtemperatur die Vorlauftemperatur ermittelt. Die Beziehung zwischen Außen- und Vorlauftemperatur wird durch die Heizkennlinien beschrieben, die in jeder witterungsgeführten Heizkesselregelung hinterlegt sind.

Neigung

Mit der Neigung der Heizkennlinie wird vorgegeben, wie stark die Vorlauftemperatur verändert werden muss, wenn sich die Außentemperatur ändert. Die einzustellende Neigung hängt ab

 von der Wärmedämmung des Hauses,

 von der Art der Heizflächen.

Faustregeln:

 gut Wärme gedämmtes Haus mit Radiatoren: 1,0-1,2 (etwa Mittelstellung)

 gut Wärme gedämmtes Haus mit Fußbodenheizung: 0,3-0,5 (Heizkurve flacher)

 älteres Gebäude (Radiatoren) in freier Lage: 1,4-1,6 (Heizkurve steiler).

Niveau

Das Niveau der Heizkurve steht für die angestrebte Raumtemperatur. Für die Grundeinstellung "0" wird eine gewünschte Raumtemperatur von 20°C angenommen. Wird eine höhere Temperatur gewünscht, so ist das Niveau entsprechend zu erhöhen.

Anpassungen bestehender Heizungsanlagen sollten folgendermaßen vorgenommen werden:

 Raumtemperatur generell zu niedrig: Niveau erhöhen.

 Raumtemperatur insbesondere an kalten Tagen zu niedrig: Neigung erhöhen.

 Raumtemperatur in der Übergangszeit zu gering, an kalten Tagen o.k.: Niveau erhöhen, Neigung senken.

 Raumtemperatur in der Übergangszeit zu hoch, an kalten Tagen o.k.: Niveau senken, Neigung erhöhen.

Bei der Nachtabsenkung (reduzierter Betrieb) wird die "normale" Heizkurve genutzt, die von der Regelung zu festgelegten Tageszeiten auf geringere Raum-Solltemperaturen verschoben wird. Im Allgemeinen kann in Wohnhäusern zwischen 22 und 6 Uhr, in Bürogebäuden zwischen 17 und 6 Uhr zusätzlich an Wochenenden, die Raumtemperatur abgesenkt sein.

Für den reduzierten Betrieb genügt in der Regel eine eingestellte Mindestraumtemperatur von 3°C (Frostschutz). Während der kalten Tage mit Dauerfrost kann vorübergehend ein höherer Wert (z.B. 10 bis 15°C) sinnvoll sein, damit die Raumtemperaturen nicht zu sehr absinken und die Wiederaufheizung am Morgen nicht zu lange dauert.

Absenkung

Wegen des Zeitverzuges, mit dem nach dem Absenken der Vorlauftemperatur die Raumtemperaturen sinken, kann der reduzierte Betrieb je nach Speichermasse des Gebäudes etwa 30 bis 120 Minuten vor Ende des Heizbedarfs beginnen und sollte morgens entsprechend etwa 30 bis 120 Minuten früher wieder starten. Für massive Gebäude gelten dabei längere Zeitintervalle, für leichtere Bauarten eher kürzere Zeiten. In Gewerbeobjekten mit Wochenendabsenkung sollte nach der Wochenendabsenkung eine doppelte Wiederaufheizzeit berücksichtigt werden. Die morgendliche Trinkwassererwärmung sollte zu Beginn des Heizbetriebes bereits abgeschlossen sein, damit die volle Kesselleistung für die Raumheizung zur Verfügung steht.

Quelle: Viessmann Werke, Allendorf.
Bei technischen Fragen zu Viessmann-Produkten hilft die zentrale Kundenberatung gerne weiter: Tel.: 06452/70-3610.


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